// HINWEIS ZUM JUGENDSCHUTZGESETZ

WINZERGENOSSENSCHAFT
OBERBERGEN IM KAISERSTUHL EG

Gemäß dem Jugendschutzgesetz geben wir keinen Wein an Jugendliche unter 16 Jahren ab.

Branntweine werden nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgeben.

Der Käufer bestätigt mit Abgabe der Bestellung, dass er das erforderliche Lebensalter nach dem Jugendschutzgesetz aufweist.